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SWK 2, 10. Jänner 2000, Seite R 5
Fahrbahnherstellung
•Beitrag zu den Kosten der Herstellung der Fahrbahn öffentlicher Verkehrsflächen – (§ 20 Abs. 9 OÖ BauO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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