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SWK 2, 10. Jänner 2000, Seite 5
Forderungsverzicht Konkursgläubiger
•Ein Forderungsverzicht der Konkursgläubiger im Jahre 1988 beeinflusst nicht das Ergebnis des Jahres 1989. – (§ 36 EStG 1988), (Abweisung)
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