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SWK 2, 10. Jänner 2000, Seite 4

Getränkesteuer Kärnten

Im Zusammenhang mit der Frage des Entgeltes im Sinne des Kärntner Getränkeabgabegesetzes kommt es hinsichtlich des Kostenanteiles der Getränke bei der Verabreichung eines Frühstücks an Hotelgäste nicht darauf an, welche Leistungen im angebotenen Frühstück enthalten sind, sondern welche Leistungen der Hotelpreis, der auch das Frühstück beinhaltet, umfasst. – (§ 8 Abs. 2 Kärntner Getränkeabgabegesetz 1978), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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