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SWK 17, 10. Juni 2000, Seite 452

Neue Umsatzsteuersätze ab 1. Juni 2000

Die anzuwendenden Steuersätze im Überblick

Emil Caganek und Peter Kolacny

Auf Grund der am im Nationalrat beschlossenen Umsatzsteuernovelle ist es u. a. zu Änderungen beim Steuersatz gekommen (Gesetzestext siehe SWK-Heft 16/2000, Seite T 81). Wichtigste Änderung ist die Anhebung des zweiten ermäßigten Steuersatzes von 12% auf 14%, wobei in den Steuersatz von 14% die Leistungen einbezogen wurden, die in der Abgabe von Speisen und bestimmten Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle bestehen. Bevor in einem späteren Beitrag die Änderungen im Detail behandelt werden, sollen in einer Übersicht die anzuwendenden Steuersätze dargestellt werden.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Verzehr an Ort und Stelle
bisher
Speisen
10%
14%
14%
Milch
10%
14%
14%
Speiseeis
10%
10%
14%
Milchmischgetränke
(Milch und Milcherzeugnisse,
mit Zusatz von Früchten oder Kakao)
10%
10%
14%
Kaffeegetränke, Teegetränke
(Schwarztee, Früchtetee,
Kräutertee)
10%
10%
20%
Sonstige Getränke (Alkoholika,
Mineralwasser, Limonaden,
Fruchtsäfte etc.)
20%
20%
20%
Kein Verzehr an Ort und Stelle
bisher
Nahrungsmittel
10%
10%
10%
Milch
10%
10%
10%
Milchmischgetränke (Milch und
Milcherzeugnisse, mit Zusatz von
Früchten oder Kakao)
10%
10%
10%
Speiseeis
10%
10%
10%
Kaffee/...

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