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SWK 17, 10. Juni 2000, Seite 458

Neue Steuersätze für bestimmte Umsätze ab 1. Juni 2000

Erleichterungen für den Monat Juni 2000

(BMF) – Unternehmer, bei denen die Umstellung des Kassensystems auf die ab geltenden neuen Umsatzsteuersätze (siehe die ho. Erlässe vom , GZ 091030/2-IV/9/00 und GZ 091030/3-IV/9/00) mit nicht möglich ist, können für Zeiträume bis längstens wie folgt vorgehen:

Bis zur Umstellung auf die neuen Steuersätze können bei der Führung der Aufzeichnungen und bei der Berechnung und Abfuhr der Umsatzsteuer für den Monat Juni 2000 (Fälligkeit ) vorläufig die bisherigen Steuersätze angewendet werden. Spätestens bei der Berechnung der Umsatzsteuer für den Monat Juli 2000 (Fälligkeit ; bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum ) ist jedoch die Umsatzsteuer für den Monat Juni 2000 unter Anwendung der neuen Steuersätze zu berichtigen. Bei der Berichtigung der Umsatzsteuer für den Zeitraum bis zur Umstellung des Kassensystems auf die neuen Steuersätze (längstens bis ) kann von den Verhältnissen der Umsätze in Bezug auf die Steuersätze des Monates Juli 2000 (bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum: von den Verhältnissen des 3. Quartals 2000) ausgegangen werden. Der Umsatzsteuer-Mehr...

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