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SWK 17, 10. Juni 2000, Seite S 451

Umsatzsteuerfreiheit der Verköstigung von Dienstnehmern am Arbeitsplatz

Einschränkende Interpretation des durch BMF-Erlass gesetzwidrig?

Anton Weber

Bekanntlich hat der das Vorliegen eines tauschähnlichen Umsatzes bei der unentgeltlichen Beherbergung und Verköstigung von Dienstnehmern durch den Arbeitgeber verneint, wenn der Arbeitnehmer für die Sachzuwendung nichts zu bezahlen hat und auch kein dem Wert dieser Sachzuwendung entsprechender Abzug vom Lohn erfolgt bzw. die auszuführende Arbeit und der bezogene Lohn nicht davon abhängen, ob die Arbeitnehmer die ihnen von ihrem Arbeitgeber angebotene Sachleistung in Anspruch nehmen. Unter diesen Umständen liegen die Voraussetzungen einer Sachleistung gegen Entgelt bei der Gewährung von freier Unterkunft und Verpflegung nicht vor.

Das Finanzministerium hat dieses Urteil mit Erlass vom dahin gehend sehr einschränkend interpretiert, als die unentgeltliche Beherbergung und Verköstigung der Dienstnehmer durch den Arbeitgeber grundsätzlich als Eigenverbrauch zu versteuern wäre und damit de facto weiterhin Umsatzsteuerpflicht gegeben wäre.

Nach dem genannten entfällt jedoch auch die Eigenverbrauchsbesteuerung, wenn der persönliche Vorteil, den der Arbeitnehmer hat, gegenüber dem Bedarf des Unternehmens nur als nebensächlich ersch...

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