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SWK 7, 1. März 2016, Seite 397

Schwere Kost: Keine begünstigten Mahlzeiten außerhalb des Betriebes?

Finanzverwaltung schränkt Steuerfreiheit auf die Verköstigung im Betrieb ein

Daniel Varro und Tobias Hayden

Bis durften Gutscheine für Mahlzeiten (bis 4,40 Euro) nur am Arbeitsplatz oder in einer „nahegelegenen“ Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden. Mit dem StRefG 2015/2016 ist das Erfordernis der örtlichen Nähe einer Gaststätte entfallen. Gutscheine können nunmehr in allen Gaststätten verwendet werden. Dieser – für den Steuerpflichtigen vorteilhaften – Gesetzesänderung steht jedoch die „nachteilige“ Neuinterpretation des Arbeitsplatzbegriffs in § 3 Abs 1 Z 17 Satz 1 EStG durch den LStR-Wartungserlass 2015 gegenüber: Danach soll die Steuerfreiheit auf die Verköstigung im Betrieb eingeschränkt werden. Diese Regelung könnte zahlreiche (kleine) Unternehmen treffen, die über keine (Werks-)Kantine verfügen.

1. Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016

Steuerbegünstigt sind gemäß § 3 Abs 1 Z 17 EStG idF StRefG 2015/2016 „freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber nicht in seinen Haushalt aufgenommenen Arbeitnehmern zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt. Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von 4,40 Euro pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von ...

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