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PV-Info 7-8, Juli 2020, Seite 29

Erhöhung der steuerfreien Beträge für Essensgutscheine und damit verbundene Risiken

Alexandra Platzer

Als Teil des Hilfspakets für die Gastronomie wurde im 19. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/48, ausgegeben am ) beginnend mit Juli 2020 die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen, von 4,40 € auf 8 € angehoben. Bei den Lebensmittelgutscheinen wurde der steuerfreie Betrag von 1,10 € auf 2 € erhöht. Die enge Auslegung der Steuerbefreiung durch die Finanzverwaltung machte Essensgutscheine in den Abgabenprüfungen der letzten Jahre zu einem Sachbezug mit hohen Lohnsteuer-Haftungsrisiken. Laut geht das BMF bei den Gutscheinen für Mahlzeiten zu einer für den Arbeitgeber leichter umsetzbaren Interpretation über. Die Steuerbefreiung ist jedoch insgesamt nicht mehr zeitgemäß ausgestaltet. Es läge am Gesetzgeber, eine Modernisierung vorzunehmen, damit Arbeitgeber diese Bezüge rechtssicher gewähren und so zur Förderung der Gastronomie beitragen können.

Steuerfreie Beträge für Essensgutscheine

Durch das 19. COVID-19-Gesetz werden die steuerfreien Beträge für Essensgutscheine in § 3 Abs 1 Z 17 EStG für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, erhöht. Diese waren zuvor seit 2004 nicht mehr valorisiert worden, und der bi...

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