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SWK 17, 10. Juni 2000, Seite R 58
Fleischuntersuchungsgebühren
•Fleischuntersuchungsgebühren – (§ 1 OÖ Fleischuntersuchungsgebührengesetz 1997), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
( u. v. m.)