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AfA-Bemessung nach Betriebsaufgabe
AfA-Bemessung nach Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 1 Z 8, § 24 EStG)
Der gemeine Wert ist auch dann AfA-Bemessungsgrundlage für ein nach Betriebsaufgabe vermietetes ehemaliges Betriebsgebäude, wenn der Aufgabegewinn infolge Befreiung nicht versteuert worden ist (BFH , IX R 62/96 in BB 2000, 706).