zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 17, 10. Juni 2000, Seite K 14

Rückgängigmachung eines Grunderwerbes

Rückgängigmachung eines Grunderwerbes (§ 17 GrEStG)

Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Erwerbsvorgang dann rückgängig gemacht, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt. Wird die Dissolutionsvereinbarung des ersten Kaufvertrages (Ankauf des Grundstückes durch den Bfr.) erst nach Abschluss des zweiten Kaufvertrages (Ankauf des Grundstückes durch den Bfr. und seine Lebensgefährtin) abgeschlossen, dann liegt jedenfalls keine Rückgängigmachung vor, sondern es ist anteilig zweimal Grunderwerbsteuer festzusetzen ().

Daten werden geladen...