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Zur Berechnung fiktiver Anschaffungskosten von Gebäuden
Ist das Ertragswertverfahren allein dafür tauglich?
Lenneis kommentiert in einem in der Steuerzeitung 22/1999 veröffentlichten Artikel das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom , 98/13/0109, 0158, indem er zu dem Schluß kommt, daß die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten unter ausschließlicher Heranziehung des Ertragswertes auf Grund des erwähnten Erkenntnisses nunmehr als gesicherte Rechtsprechung anzusehen ist. Zum zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes ist nachstehendes anzuführen.
Aus dem angeführten Erkenntnis läßt sich ersehen, daß offenbar die belangte Behörde, ausgehend vom Jahresertrag des Gebäudes und unter Heranziehung eines Faktors zum Ertragswert und somit zum Verkehrswert kommt.
Der Verwaltungsgerichtshof bejaht grundsätzlich die Anwendung dieser Methode und verweist auch auf ein älteres Erkenntnis vom , Zahl 87/13/0075. Leider sind weitere Details der Bewertungsmethode aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes nicht ersichtlich.
Aus fachlicher Sicht ist die Anwendung der Ertragswertmethode durchaus plausibel, zumal auch das Fachgutachten Nr. 74 des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation, welches sich mit der Unternehmensbewertung beschäftigt, letztendlich gleichfalls auf dem Ertra...