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SWK 35, 15. Dezember 1999, Seite R 107

Einhebung: Aussetzung

Die Aussetzung der Einhebung hat eine Nachforderung zur Voraussetzung (eine solche Nachforderung entsteht etwa dann, wenn ein in Verbindung mit einer Wiederaufnahme erlassener Sachbescheid die Abgabe höher festsetzt als der durch den Wiederaufnahmebescheid aufgehobene Abgabenbescheid); in gleicher Weise entsteht eine Nachforderung, wenn ein nach § 295 BAO geänderter Bescheid die Abgabe höher festsetzt. – (§ 212 a BAO), (Abweisung)

(, 98/15/0205)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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