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Einhebung: Aussetzung
•Die Aussetzung der Einhebung hat eine Nachforderung zur Voraussetzung (eine solche Nachforderung entsteht etwa dann, wenn ein in Verbindung mit einer Wiederaufnahme erlassener Sachbescheid die Abgabe höher festsetzt als der durch den Wiederaufnahmebescheid aufgehobene Abgabenbescheid); in gleicher Weise entsteht eine Nachforderung, wenn ein nach § 295 BAO geänderter Bescheid die Abgabe höher festsetzt. – (§ 212 a BAO), (Abweisung)
(, 98/15/0205)