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SWK 29, 10. Oktober 1999, Seite R 89

Zeugengebühr: Beschwerderecht

Gegen die Entscheidung über eine Zeugengebühr haben neben dem Zeugen auch die Parteien des Verfahrens ein Beschwerderecht. - (§ 22 Gebührenanspruchsgesetz 1975), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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