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Zeugengebühr: Beschwerderecht
•Gegen die Entscheidung über eine Zeugengebühr haben neben dem Zeugen auch die Parteien des Verfahrens ein Beschwerderecht. - (§ 22 Gebührenanspruchsgesetz 1975), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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