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SWK 29, 10. Oktober 1999, Seite T 256

Entfall der USt-Sondervorauszahlung

Für Bagatellfälle wird eine Ausnahmeregelung festgelegt

MMag. Dr. Klaus Hilber

Obwohl die Steuerreform 2000 grundsätzlich erst mit in Kraft tritt, wirft das Steuerreformgesetz 2000 bereits seine ersten Schatten voraus. Im Falle der USt-Sondervorauszahlung ergibt sich in begrüßenswerter Weise der Entfall der Sondervorauszahlung für bestimmte Fälle.

Wie bereits berichtet wurde durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 mit § 21 Abs. 1 a UStG die Vorschreibung einer jährlichen USt-Sondervorauszahlung neben den regulären (monatlichen bzw. vierteljährlichen) Vorauszahlungen eingeführt.

Eine Erleichterung hinsichtlich der Entrichtung der USt-Sondervorauszahlung bringt nunmehr das Steuerreformgesetz 2000 (StRefG 2000, BGBl. I Nr. 106/1999). Art. IV normiert die Änderungen des UStG durch die diesjährige Steuerreform. Darin wird mit Ziffer 9 unter anderem auch § 21 Abs. 1 a UStG 1994 geändert und durch folgenden Unterabsatz ergänzt: „Die Verpflichtung zur Entrichtung einer Sondervorauszahlung entfällt, wenn die Sondervorauszahlung 10.000 S nicht übersteigt."

Zum Entfall der USt-Sondervorauszahlung werden folgende Aussagen zusammengefaßt:

• Für „Bagatellfälle" wird durch die Steuerreform eine Ausnahmeregelung von der Leistung der Sonderzahlung festgelegt.

• Da die SonderVZ keine Selbstberechnungsabgabe ist...

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