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SWK 29, 10. Oktober 1999, Seite R 90

EuGH: Baugrundstückslieferung

Mehrwertsteuer: Teilweise Befreiung der Lieferung von Baugrundstücken zulässig

Urteilstenor des EuGH:

Ein Mitgliedstaat ist berechtigt, die Lieferung von Baugrundstücken nach Art. 28 Abs. 3 lit. b i. V. m. Anhang F Z 16 der 6. MWSt-RL von der Steuer zu befreien, auch wenn er nach Erlaß dieser Richtlinie die Möglichkeit eingeführt hat, auf die Befreiung dieser Leistung von der Mehrwertsteuer zu verzichten, und die Tatbestände für die Befreiung dieser Lieferungen eingeschränkt hat, so daß einige zuvor steuerfreie Lieferungen nunmehr steuerpflichtig sind.

( Norbury Developments Ltd., Vorabentscheidungsersuchen des britischen VAT and Duties Tribunal, Manchester Tribunal Center)

Anmerkung: Der diesem Urteil zugrundeliegende Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens betraf die Frage, ob auch eine bloß teilweise Beibehaltung von aufgrund von Übergangsregelungen nach der 6. MWSt-RL grundsätzlich zulässigen Steuerbefreiungen nach den Regelungen der 6. MWSt-RL zulässig ist. Eine solche teilweise Beibehaltung von Steuerbefreiungen ist nach dem vorliegenden Urteil zulässig. Dementsprechend erscheint auch die mit BGBl. I Nr. 97/1998 eingeführte Optionsmöglichkeit des § 6 Abs. 2 UStG zur S...

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