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SWK 29, 10. Oktober 1999, Seite S 690

Viele Gastwirte werden zu Unrecht der Steuerhinterziehung verdächtigt

Die Analyse eines konkreten Anlaßfalles

Mag. Alois Schober

Nicht jeder Gastwirt, der „schwarz" Bierlieferungen erhalten hat, ist auch als Steuerhinterzieher anzusehen. Eine genaue Analyse der tatsächlichen Warenströme zeigt, daß in verschiedenen Fällen de facto Null-Ergebnisse bei der Umsatzsteuer-Nachzahlung und sehr geringe Gewinnauswirkungen vorliegen können.

Die Aufregung unter Gastwirten und Brauereien war sehr groß, als die Steuerfahndung in Österreich Dateien in verschiedenen Brauereien beschlagnahmte. Eine ganze Branche wurde als Steuerhinterzieher verdächtigt. Der Verdacht mag sich bei bestimmten Lokalen wohl erhärten, doch gibt es offensichtlich eine größere Anzahl von Gastwirten, die lediglich aus einer gewissen Verzweiflung ob der verschiedensten Einschränkungen und aus Unwissenheit hinsichtlich der Auswirkungen Einkäufe nicht verbucht haben.

Ich habe ein konkretes Beispiel anhand eines Landgasthauses in Oberöstereich genau aufgearbeitet:

Es wurden die Warenströme in Richtung Eigenverbrauch, Ausgedingeleistungen, Freirunden, Verpflegung des Personals und freiwilliger Helfer rekonstruiert und mit Verpflegssätzen aus anderen Bereichen verglichen.

Weiters wurden die Warenverluste durch Verderb, Diebstahl, Zechprellerei wertmäßig nachv...

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