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SWK 29, 10. Oktober 1999, Seite T 255

Zur Vergebührung von Mietverträgen

Warum gibt es noch eine Mietvertragsgebühr ohne staatliche Gegenleistung?

Dr. Gerhard Kohler

Mit der letzten Reform des Gebührengesetzes wurde hoch umjubelt die Stempelmarke größtenteils abgeschafft. Dabei wurde auch die bisherige Mietvertragsgebühr novelliert und die Einhebung der Gebühr vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern auf den Vermieter, den Hausverwalter oder den Steuerberater verlagert. Damit wurde eine administrative Belastung vom Finanzamt auf die Wirtschaft verlagert, ohne daß dies zu nennenswerten Protesten geführt hat. Doch davon soll nicht die Rede sein, ich möchte nur die Frage andiskutieren, mit welcher Rechtfertigung der Staat noch eine Gebühr für Mietverträge einhebt. Denn gemäß der Einteilung nach Steuern, Beiträgen und Gebühren wird eine Gebühr für eine staatliche Gegenleistung eingehoben; doch diese Gegenleistung fehlt seit der Reform.

Das Wesen der Mietvertragsgebühr war bis zur Novellierung die Anzeige und amtliche Dokumentation jedes Mietvertrages. Denn jeder Mietvertrag mußte dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern angezeigt werden. Damit wurde der abgeschlossene Mietvertrag ähnlich einem Notariatsakt mehr oder weniger beglaubigt. Denn mit dem Stempel des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern war ersichtlich, daß das Original de...

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