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SWK 29, 10. Oktober 1999, Seite S 688

Fristsetzung für die Aufhebung der EU-wirdrigen Besteuerung alkoholischer Getränke

Aufforderung der EU-Kommission an die österreichische Bundesregierung

Johann Hollik

Mit Benachrichtigung vom forderte die EU-Kommission die Republik Österreich auf, innerhalb von zwei Monaten ab der Benachrichtigung jene Maßnahmen zu ergreifen, welche erforderlich sind, um die Verstöße gegen die bestehenden EG-Vorschriften im Bereich der Getränkebesteuerung alkoholischer Getränke zu beseitigen. - Diese Darstellung erörtert die rechtliche Begründung dieser Aufforderung und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf eine weitere Getränkebesteuerung.

Mit einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme" vom , K (1999) 2785 endg., teilte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften der österreichischen Regierung mit: „Die Republik Österreich hat dadurch, daß sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die ,Gemeindesteuer auf Getränke und Speiseeis' in dem oben beschriebenen Umfang beibehält, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 3 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren und aus Artikel 90 EG-Vertrag verstoßen. Gemäß Artikel 226 Absatz 2 EG-Vertrag fordert die Kommission die Republ...

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