Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fristsetzung für die Aufhebung der EU-wirdrigen Besteuerung alkoholischer Getränke
Aufforderung der EU-Kommission an die österreichische Bundesregierung
Mit Benachrichtigung vom forderte die EU-Kommission die Republik Österreich auf, innerhalb von zwei Monaten ab der Benachrichtigung jene Maßnahmen zu ergreifen, welche erforderlich sind, um die Verstöße gegen die bestehenden EG-Vorschriften im Bereich der Getränkebesteuerung alkoholischer Getränke zu beseitigen. - Diese Darstellung erörtert die rechtliche Begründung dieser Aufforderung und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf eine weitere Getränkebesteuerung.
Mit einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme" vom , K (1999) 2785 endg., teilte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften der österreichischen Regierung mit: „Die Republik Österreich hat dadurch, daß sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die ,Gemeindesteuer auf Getränke und Speiseeis' in dem oben beschriebenen Umfang beibehält, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 3 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren und aus Artikel 90 EG-Vertrag verstoßen. Gemäß Artikel 226 Absatz 2 EG-Vertrag fordert die Kommission die Republ...