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SWK 29, 10. Oktober 1999, Seite R 89
Tourismusgesetz ÖO
•Eine im Werkvertrag tätige Rechtsberaterin unterliegt als Tourismusinteressent dem Oberösterreichischen Tourismusgesetz. - (§ 41 Abs. 3 OÖ TourismusG), (Abweisung)
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