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Verkauf eines Hoheitsbetriebes
(BMF) – Rechtsgeschäfte zwischen dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft und der Gesellschaft sind nach dem Trennungsgrundsatz steuerrechtlich anzuerkennen, wenn sie dem Fremdvergleich standhalten. Die nach der Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen setzen voraus, daß die Verträge
• nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
• einen klaren, eindeutigen, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen, und
• unter Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.
Der Umstand, daß die Ermittlung eines dem Fremdvergleich standhaltenden Veräußerungspreises schwierig ist, ändert nichts daran, daß erkennbar sein muß, daß er unter Wahrung des zwischen Fremden üblichen Interessenausgleiches zustande gekommen ist. Diesbezüglich wird zur Vermeidung der Festlegung eines zu geringen Preises (= Einlage i. S. d. § 6 Z 14 EStG 1988) und eines zu hohen Preises (= verdeckte Ausschüttung i. S. d. § 8 Abs. 2 KStG 1988) im Zweifel auf die Hilfe eines Gutachters zurückgegriffen werden können, der eine Unternehmensbewertung nach einer anerkannten Methode erstellen und den Vertragsparteien zur Kaufpreisbildung vorlegen kann. Der Buchwert des Anlageverm...