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Gewerbliche Verlustmodelle
Halber Steuersatz steht für Pensionisten weiter zu
DR. GERHARD KOHLER
Das Strukturanpassungsgesetz 1996 (mit Steuersparpaket II bezeichnet) hat die gewerbliche Verlustbranche durch die Abschaffung des halben Steuersatzes auf den Abschichtungsgewinn ab 1996 erheblich getroffen. Bisher stand nach Ablauf von mindestens sieben Jahren der halbe Steuersatz ohne irgendwelche Einschränkungen zu. Nach § 37 Abs. 5 EStG i. d. F. Steuersparpaket II steht der halbe Steuersatz für Veräußerungsgewinne nach Ablauf der Behaltefrist von sieben Jahren nur dann weiter zu, wenn der Betrieb deswegen veräußert wird, weil der Steuerpflichtige gestorben oder erwerbsunfähig ist oder wenn er das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt.
Unter den Begriff des Betriebes fällt auch der Mitunternehmeranteil. Denn es kann ein Einzelunternehmer nicht steuerlich besser gestellt werden als derjenige, der an einem Betrieb nur als Mitunternehmer beteiligt ist. Stellt daher ein über 60jähriger sämtliche Erwerbstätigkeiten ein, und bezieht er ab diesem Zeitpunkt nur mehr Pensionseinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Kapitalvermögen, dann kann er auch den Veräußerungs- oder Abschichtungsgewinn für seine sämtlichen Beteiligungen dem...