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Die Einlagenrückzahlung im Fall von Kapitalerhöhungen und Umgründungen
Zweite Fallgruppe des § 4 Abs. 12 Z 2 EStG führt zu systemwidriger Doppelbesteuerung
In SWK-Heft 14/1996, Seite A 235 ff., behandelt Lang den neugeschaffenen Tatbestand der Einlagenrückzahlung (§ 4 Abs. 12 und § 15 Abs. 4 EStG i. d. F. BGBl. 201/1996) in seiner systematischen Gesamtstellung in der Einkommensteuer. Rief äußert erste Kritik an der neuen Bestimmung (ecolex 1996, 298 ff.). Im folgenden Beitrag werden spezielle Probleme der Einlagenrückzahlung im Fall von vorhergehenden Kapitalerhöhungen und Umgründungen erörtert.
1. Einlagen und Einlagenrückzahlung als erfolgsneutrale (nicht ertragsteuerbare) Vorgänge
1.1. Einlageleistungen
Einlagen eines Gesellschafters in eine Kapitalgesellschaft sind auf Ebene der Gesellschaft grundsätzlich nicht steuerbar: Leistet der Gesellschafter z. B. 1 Mio. S Bareinlage in eine GmbH, erwachsen auf Gesellschafterebene 1 Mio. Anschaffungskosten auf die Geschäftsanteile (Beteiligung an Bank), und auf Gesellschaftsebene liegt eine nicht ertragsteuerbare Einlage vor: Bei einer Kapitalgesellschaft sind nur im Rahmen der Einkunftserzielung der Gesellschaft erwirtschaftete Gewinne steuerpflichtig. Was der Kapitalgesellschaft societatis causa (im Rahmen der nichteinkunftserzielenden Sphäre zwischen Gesellschafter und Gesellschaft) zugewendet...