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SWK 19, 1. Juli 1996, Seite R 60

Spekulationsgewinn

Auch bei einer

Zwangsversteigerung von Grundstücken innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung ist die Differenz zwischen Erlös und Anschaffungskosten als Spekulationsgewinn zu versteuern – (§ 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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