Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mietzinsbeihilfe
• Eine
Mietzinsbeihilfe kommt nur in Betracht, wenn der Mietzins während des aufrechten Mietverhältnisses erhöht wird, nicht jedoch bei Anmietung einer Wohnung, deren Mietzins schon früher erhöht worden ist – (§ 107 EStG 1988), (Abweisung)
(2 VwGH-Erk. , 92/15/0080, , 93/15/0011)