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SWK 19, 1. Juli 1996, Seite R 60

Finanzstrafverfahren: Einleitung

Für die Einleitung des

Finanzstrafverfahrens genügt es, daß gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt – (§ 82 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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