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SWK 26, 10. September 1994, Seite 136

Nachträgliche Betriebsausgaben

Der Ehegatte kann nicht denZinsenaufwandfür eine frühere gewerbliche Tätigkeit als nachträgliche Betriebsausgabe geltend machen, soweit der Zinsenaufwand anteilig seine Ehegattin betrifft — (§ 32 Z 2 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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