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SWK 26, 10. September 1994, Seite 566

Gesundheitswesen und Kinderbetreuung wie sozial ist die EU?

Gesundheitswesen und Kinderbetreuung —

Mag. Eva Pernt

wie sozial ist die EU ?

Eine kritische Betrachtung zu den Änderungen der Umsatzsteuer

für das Gesundheitswesen und die Kindergärten durch das UStG 1994

von Mag. Eva Pernt


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Derbevorstehende Beitritt Österreichs zur Europäischen Union macht auch eine Anpassung des Umsatzsteuergesetzes erforderlich. Die Umsetzung der 6. EG-Richtlinie in das österreichische Umsatzsteuergesetz 1994 sieht keine Änderungen der Steuersätze vor. Es gilt weiterhin der Normalsteuersatz von 20% und der reduzierte Steuersatz von 10% für im § 10 Abs. 2 UStG 1994 aufgezählte Lieferungen und Leistungen. Allerdings kommt es zu „Umgliederungen“ im Bereich der Steuersätze sowie der steuerbefreiten Umsätze. Im folgenden soll auf die speziellen Änderungen im Gesundheitswesen und bei der Kinderbetreuung eingegangen werden.

I. Gesundheitswesen

1. Sozialversicherung

1.1. Allgemeines

Durch § 2 Abs. 4 Z 1 UStG 1972 und 1994 wird die Tätigkeit der dort angeführten Sozialversicherungs- und Fürsorgeträger, die ansonsten eindeutig der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben und damit dem Hoheitsbereich dieser öffentlich-rechtlichen Körperschaften zuzurechnen wäre, zu einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit erklärt und damit im Wege einer gesetzlichen Fiktion die Unternehmereigenschaft (§ 2 Abs. 1 UStG) begründ...

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