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SWK 26, 10. September 1994, Seite 136

Wiederaufnahmegrund

EinWiederaufnahmegrundliegt vor, wenn die Betriebsprüfung feststellt, daß ein „LKW Puch 300 GDN 3—2 Steyr“ als Kleinlastkraftwagen behandelt wurde, obwohl er steuerlich als Kombinationskraftwagen gilt — (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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