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SWK 26, 10. September 1994, Seite 136

Zeitpunkt der Anschaffung

§ 6 EStG 1972)

Der Zeitpunkt derAnschaffungist nicht mit dem Übergang der Preisgefahr gleichzusetzen — (§ 6 EStG 1972)

Die Beschwerdeführerin bestellte bei einem Unternehmer (Verkäufer) in Deutschland 1984 die Lieferung und Montage einer Rauchgasentschwefelungsanlage (REA). Dabei handelt es sich, weil das Vorhaben über den Stand der Technik hinausging, um eine „Demonstrationsanlage“, die ein „erhebliches Restrisiko“ in sich barg. Laut Vertrag hatte die mechanische Fertigstellung der Anlage bis Ende September 1986 zu erfolgen. Bis dahin mußte die Beschwerdeführerin 90% des vereinbarten Preises bezahlt haben. Der Verkäufer garantierte eine bestimmte Anlagenleistung. Sollte diese Anlagenleistung nicht erzielt werden, wurde unter Ausschluß weitergehender Ansprüche die Gesamthaftung des Verkäufers mit 10% des Preises begrenzt. Bei dem im Oktober 1986 vorgenommenen Probebetrieb ergab sich vorerst, daß die garantierte Anlageleistung nicht restlos erreicht werden konnte. Die Ermittlung der Ursachen hiefür und deren Beseitigung dauerte bis 1988, worauf in einem Protokoll vom über die betriebliche Übernahme festgehalten wurde, daß der Auftraggeber (Beschwerdeführerin) hiemit die Anlage in seine bet...

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