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Abgaben- und finanzstrafrechtliche Verwertung von Geldwäscheverdachtsmeldungen
oV, Spedition: Umsätze werden systematisch storniert, PStR 2017, 236
Aufgrund einer Geldwäscheverdachtsanzeige der Bank wegen Scheckeinzahlungen auf das Konto der Kinder des Steuerpflichtigen wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, das zu erheblichen Steuernachzahlungen und einer Verurteilung führte.
Die Ausnahme von der Anzeigepflicht gem § 41 Abs 6 BWG (Verwertungsverbot) ist in Österreich im Rahmen des AbgÄG 2014 gestrichen worden, sodass auch in Österreich Informationen aus einer Geldwäscheverdachtsanzeige im Abgaben- und Finanzstrafverfahren verwertet werden können.
Rainer Brandl / Roman Leitner