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Entgelt für Tatbeitrag kein abgabenrechtlicher Vorteil iSd § 38 FinStrG
ZWF 2017/77
Vermögensbestandteile, die der unmittelbare Täter und Abgabenschuldner einem Beitragstäter als Entgelt für seine Tatbeiträge zukommen lässt, bedeuten für sich selbst keinen abgabenrechtlichen Vorteil iSd § 38 FinStrG, auch wenn sie aus seiner Steuerersparnis herrühren.