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Verhältnis von Versuch und Vollendung
ZWF 2017/76
§ 33 Abs 3 lit a Fall 2 FinStrG
Der OGH hält fest, dass ein iSd § 33 Abs 3 lit a Fall 2 FinStrG vollendetes Finanzvergehen auch dann nicht ins Versuchsstadium zurücktritt, wenn die Behörde die Abgaben nach Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist (ganz oder teilweise) in der richtigen Höhe festsetzt.
Somit wird von der in zwei vereinzelten Urteilen vertretenen Rechtsansicht, wonach ein iSd § 33 Abs 3 lit a Fall 2 FinStrG vollendetes Finanzvergehen ins Versuchsstadium zurücktritt, wenn die Behörde die in Rede stehenden Abgaben in der Folge in richtiger Höhe festsetzt, ausdrücklich abgegangen.
Rainer Brandl / Roman Leitner