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ZWF 6, November 2017, Seite 286

Verhältnis von Versuch und Vollendung

ZWF 2017/76

Rainer Brandl und Roman Leitner

§ 33 Abs 3 lit a Fall 2 FinStrG

Der OGH hält fest, dass ein iSd § 33 Abs 3 lit a Fall 2 FinStrG vollendetes Finanzvergehen auch dann nicht ins Versuchsstadium zurücktritt, wenn die Behörde die Abgaben nach Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist (ganz oder teilweise) in der richtigen Höhe festsetzt.

Anmerkung

Somit wird von der in zwei vereinzelten Urteilen vertretenen Rechtsansicht, wonach ein iSd § 33 Abs 3 lit a Fall 2 FinStrG vollendetes Finanzvergehen ins Versuchsstadium zurücktritt, wenn die Behörde die in Rede stehenden Abgaben in der Folge in richtiger Höhe festsetzt, ausdrücklich abgegangen.

Rainer Brandl / Roman Leitner

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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