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Die Verwertung von Steuer-CDs im gerichtlichen Finanzstrafverfahren
Zugleich eine Anmerkung zu EGMR 6. 10. 2016, Bsw-Nr 33696/11, K.S. und M.S. gg Deutschland
Sog Steuer-CDs enthalten mitunter wichtige Informationen über unversteuertes Einkommen/Vermögen im Ausland. Der EGMR erachtet in seinem Urteil vom , Bsw-Nr 33696/11, K.S. und M.S. gg Deutschland, für das Ermittlungsverfahren die Nutzung einer Steuer-CD als Grundlage für eine Hausdurchsuchung als mit dem Wohnrecht (Art 8 EMRK) vereinbar. Dieser Beitrag analysiert darauf aufbauend, ob Steuer-CDs im gerichtlichen Finanzstrafverfahren einem Beweisverwertungsverbot unterliegen können.
1. Problemstellung
In den letzten Jahren haben deutsche Behörden wiederholt von Privatpersonen Informationen über mutmaßliche Steuersünder auf Steuer-CDs angekauft, die jene zuvor rechtswidrig erlangt haben. Die Daten betreffen vor allem Konteninformationen deutscher Staatsbürger insb aus Liechtenstein und der Schweiz, aber auch aus anderen Staaten (etwa Malta). Ob deutsche Behörden diese Informationen kaufen und als belastende Beweismittel nutzen dürfen, ist im deutschen Schrifttum facettenreich diskutiert worden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sah die Nutzung der Informationen einer Steuer-CD im Ermittlungsverfahren als Grundlage für eine Hausdurchsuchung nicht als verfassungswidrig an und verneinte dementspr...