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Die Bindungswirkung zwischen abgaben- und (finanz)strafrechtlichen Feststellungen
In der Praxis ist die Beurteilung, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Bindungswirkung zwischen abgabenrechtlichen und (finanz)strafrechtlichen Feststellungen besteht, oft nicht einfach. Einerseits ist fraglich, ob die Finanzstrafbehörden und Gerichte in einem Finanzstrafverfahren an abgabenbehördliche Feststellungen und Bescheide gebunden sind, andererseits stellt sich die Frage, ob es eine umgekehrte Bindungswirkung der strafgerichtlichen Entscheidungen in einem Abgabenverfahren gibt. Dieser Beitrag widmet sich diesen Fragen.
1. Bindung an abgabenbehördliche Feststellungen und Bescheide?
Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde von der Abgabenbehörde eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Steuerpflichtigen XY festgestellt und dementsprechend eine KSt- und KESt-Nachforderung bescheidmäßig festgesetzt. In einem gerichtlichen Finanzstrafverfahren soll entschieden werden, ob der Steuerpflichtige XY iZm der im Abgabenverfahren festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung iSd § 33 Abs 1 FinStrG begangen hat.
1.1. Fragestellung
Ist das Gericht im vorliegenden Fall an die abgabenbehördlichen Feststellungen gebunden?
1.2. Lösung
In einem gerichtlichen Finanzs...