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Missbrauch der Amtsgewalt; Rechtsgrundlage der missbrauchten Befugnisse
ZWF 2021/14
(RIS-Justiz RS0133425)
Ergibt sich die (zumindest abstrakte) Befugnis des Beamten (etwa auch eine diesen treffende Handlungspflicht) nicht aus im BGBl kundgemachten Rechtsakten (oder solchen der EU), sondern bloß aus einer Verwaltungsverordnung (etwa einem Erlass), sind auch dazu konkrete Feststellungen zu treffen, weil insoweit der Grundsatz iura novit curia nicht zum Tragen kommt.