zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 2, März 2021, Seite 88

WohlverhaltensG

ZWF Redaktion

Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden, BGBl I 2021/11

Literaturhinweise: Lang/Pacher, Der Inhalt des Wohlverhaltensgesetzes, SWK 3/2021, 93.

Lang/Pacher, Das Wohlverhaltensgesetz aus rechtspolitischer und verfassungsrechtlicher Sicht, SWK 6/2021, 433.

Die Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-Pandemie werden an das „steuerliche Wohlverhalten“ geknüpft. Unternehmen, denen solche Förderungen gewährt werden, müssen sich innerhalb von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss der Förderungsgewährung (Endabrechnung) steuerlich wohlverhalten haben. Haben sich Unternehmen steuerlich nicht wohlverhalten, sind sie von der Gewährung derartiger Förderungen ausgeschlossen. Bereits erlangte Förderungen sind verzinst zurückzuzahlen.

Voraussetzung für das steuerliche Wohlverhalten ist ua auch, dass über den Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder entsprechende Verbandsgeldbuße verhängt wurde. Ausgenommen sind Finanzordnungswidrigkeiten bzw eine Finanzstrafe bzw Verbandsgeldbußen, die den Betrag von 10.000 ...

Daten werden geladen...