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Sistierung der UVA-Pflicht infolge bescheidmäßiger Festsetzung vor Fälligkeit anlässlich einer Außenprüfung
ZWF 2021/29
Wird die unrichtige Berechnung einer Vorauszahlung an Umsatzsteuer vor Einreichung einer unrichtigen Voranmeldung mittels Außenprüfung entdeckt und die Zahllast noch vor Fälligkeit mit Bescheid festgesetzt, entfällt die abgabenrechtliche Verpflichtung zur Einreichung einer Umsatzsteuervoranmeldung, auch wenn sich die Festsetzung nachträglich als unrichtig herausstellen sollte.
Unterließe der Abgabepflichtige bzw der Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen vorsätzlich die Richtigstellung auch im Zuge der Jahressteuererklärung, wäre der Tatbestand nach § 33 Abs 1 FinStrG erfüllt.
Die Verletzung der Mitwirkungspflicht anlässlich der Außenprüfung erfüllt bei Vorsatz den Tatbestand einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs 1 lit a FinStrG.