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Betrug; Vortat; Täuschungshandlung; Vermögensschaden; Täuschungshandlung
ZWF 2021/19
14, Os 102/20m (RIS-Justiz RS0133398)
Täuschungshandlungen zur Sicherung oder Deckung zuvor vom selben Täter begangener Vermögensstraftaten erfüllen nicht den Betrugstatbestand, soweit der Vermögensschaden bereits durch die Vortat verursacht wurde.
Hier: Täuschung zur Verhinderung der Rückabwicklung eines betrügerisch abgeschlossenen Kreditvertrags zum Ankauf eines Pkws und der Einziehung des Fahrzeugs, dessen Überlassung die kreditfinanzierende Bank bereits in voller Höhe geschädigt hatte.