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ZWF 2, März 2021, Seite 88

Vernehmungen, mündliche Verhandlungen, Beweisaufnahmen und sonstige Amtshandlungen

ZWF Redaktion

§ 265a Abs 4 FinStrG; Änderung mit BGBl I 2021/3

Es kommt zu einer Verlängerung der Sonderregelungen bezüglich Vernehmungen, mündliche Verhandlungen, Beweisaufnahmen und sonstige Amtshandlungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 gem § 265a Abs 4 FinStrG (Abstandsregeln, Möglichkeit des Leiters der Amtshandlungen, weitere Maßnahmen zu verhängen, Möglichkeit der Verwendung geeigneter technischer Einrichtungen zur Tonübertragung oder Ton- und Bildübertragung, wenn keine Gerichtszuständigkeit gegeben ist) bis (bisher Geltung bis ).

Eine weitere Verlängerung der Sonderregelungen bis zum mit dem 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde am im Nationalrat beschlossen.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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