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Abgabenbetrug wegen Aufforderung zur Geltendmachung von Vorsteuern ohne entsprechende Leistungen
ZWF 2021/25
§ 11 Fall 2 FinStrG
Der Beschwerdeführer wurde des Finanzvergehens des Abgabenbetrugs nach § 33 Abs 2 lit a und 39 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt, weil er die steuerliche Vertreterin vorsätzlich dazu bestimmt hat, für insgesamt acht Gesellschaften (GmbH) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen sowie unter Verwendung falscher Beweismittel eine Verkürzung an Umsatzsteuer (von zusammen 120.400 €) zu bewirken, indem er sie aufforderte, jeweils in Eingangsrechnungen, denen keine entsprechenden Leistungen zugrunde lagen, ausgewiesene „Vorsteuer“ in den Umsatzsteuervoranmeldungen geltend zu machen.
Für die Annahme von Bestimmungstäterschaft (§ 11 Fall 2 FinStrG) kommt es nicht darauf an, ob der Beschwerdeführer zur jeweiligen Tatzeit faktischer Geschäftsführer jeder der acht in Rede stehenden Gesellschaften (Steuersubjekte) war.