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Anmerkungen zu Wind, Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige in der begleitenden Kontrolle
In seinem Beitrag „Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige in der begleitenden Kontrolle“ (in diesem Heft, S 74) stellt Wind die These auf, dass die begleitende Kontrolle den Sperrgrund des § 29 Abs 3 lit c FinStrG auslöst. Dabei geht er allerdings davon aus, dass mit Veranlagung der von der begleitenden Kontrolle umfassten Abgabe die begleitende Kontrolle insoweit beendet wird und demnach nach Veranlagung § 29 Abs 3 lit c FinStrG einer Selbstanzeige nicht mehr entgegenstehen soll. Beiden Schlussfolgerungen sind wesentliche Argumente entgegenzuhalten.
Dass der Selbstanzeige vor allem aus Sicht des Verbands auch im Rahmen der begleitenden Kontrolle eine wesentliche praktische Bedeutung zukommt, zeigen insb jene Fälle, in denen sich Entscheidungsträger nicht an die Gesetze und organisatorischen Vorgaben im Unternehmen halten („management override“).
1. Ausgangsfall
Die Überlegungen Winds und die dagegensprechenden Argumente sollen anhand des folgenden praktischen Beispiels veranschaulicht werden: Die X-GmbH, geleitet von Geschäftsführer A, ist mit 31. 12. X0 in die begleitende Kontrolle gewechselt. Nach Ablauf des Geschäftsjahres X1 gibt der Geschäftsführer im März X2 die Körperschaftsteuererklärung für X1 ab.
Variante 1: Die...