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Kausalitätsfragen bei Entscheidungen von Kollegialorganen
Leitungsorgane wie Geschäftsführung oder Vorstand sorgen für die Handlungsfähigkeit juristischer Personen und treffen dementsprechend Entscheidungen für das Unternehmen. Dabei können die Organe mitunter den Rahmen des Rechtmäßigen verlassen und sich für ein strafrechtlich relevantes Vorgehen entscheiden. Besteht das Organ aus mehreren Personen, ist die strafrechtliche Zurechnung des Verhaltens von einzelnen Mitgliedern des Organs von besonderer Relevanz. Dabei ergeben sich bereits auf Kausalitätsebene interessante Problemstellungen. Dieser Beitrag geht der in Österreich kaum behandelten Frage nach, wie es um die Ursächlichkeit von Organmitgliedern bei Entscheidungen eines Kollegialorgans steht.
1. Problemaufriss
Unternehmen und deren Leitungsebenen rücken immer stärker in das Blickfeld des Kriminalstrafrechts. Oft handelt es sich bei diesen Unternehmen um juristische Personen wie GmbHs oder AGs. Angesichts der traditionellen Ausrichtung des Kriminalstrafrechts am Individualstraftäter als natürliche Person wirft dieser Umstand besondere Fragen auf. Sobald das Leitungsorgan der Gesellschaft aus mehreren Personen besteht, erfolgt dessen Entscheidungsfindung in Form einer Beschlussfassun...