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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
RL (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der RL (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der RL 2009/138/EG und 2013/36/EU
Dittenberger, 5. Geldäsche-Richtlinie, AnwBl 2018, 578
Am wurde die 5. Geldwäsche-Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am in Kraft. Der Aufsatz geht auf die sich daraus ergebenden Neuerungen ein. Im Mittelpunkt steht die Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Vor allem die Transparenz des wirtschaftlichen und finanziellen Umfelds der EU soll verbessert werden. ZB kommt es zu einer Ausweitung des Kreises der Verpflichteten, Drittländer mit hohem Risiko sollen besser ermittelt werden, das WiEReG soll zukünftig auch der gesamten Öffentlichkeit zugänglich sein und ein Ausbau der Befugnisse der zentralen Meldestellen ist bezweckt.