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ZWF 6, November 2018, Seite 269

Meldepflichten und Garantenstellung

Severin Glaser

Der europäische und der österreichische Gesetzgeber führen zunehmend Meldepflichten für bestimmte Personengruppen ein, die diese dazu verhalten, bestimmte wahrgenommene Sachverhalte an Behörden anzuzeigen, wenn sich aus ihnen der Verdacht ergibt, dass von Dritten verschiedene Tatbestände erfüllt wurden oder werden. Sollten diese meldepflichtigen Tatbestände Straftatbestände sein, wirft dies die Frage auf, ob aus dem Bestehen einer Meldepflicht auf eine Garantenstellung des Meldepflichtigen geschlossen werden kann, die gem § 2 StGB bei Unterlassung einer entsprechenden Meldung zu einer strafbaren Beteiligung an der nicht gemeldeten Tat führen könnte. Dieser Beitrag prüft die Möglichkeit der Ableitung einer Garantenstellung aus den derzeitigen Meldepflichten iZm Geldwäsche und Marktmissbrauch sowie den zukünftigen Meldepflichten iZm Steuervermeidung.

1. Strafrechtliche Grundlagen

Es ist Allgemeingut, dass man sich im Einheitstätersystem des österreichischen Strafrechts nicht nur als unmittelbarer Täter strafbar machen kann, sondern auch durch sonstigen Beitrag an einer Straftat deren Täter wird (§ 12 StGB; § 11 FinStrG). Ebenso bekannt ist, dass man sich bei Erfolgsdelikten nicht nur durch ein aktives Tun, sondern...

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