zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 6, November 2018, Seite 293

EuGH: Abgrenzung von Mehrwertsteuerbetrug und Nichtabführung der Mehrwertsteuer

Severin Glaser und Robert Kert

Im Mai 2018 hatte sich der EuGH einmal mehr mit einem Vorabentscheidungsersuchen eines italienischen Gerichts iZm dem Schutz der finanziellen Interessen der Union und der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur (strafrechtlichen) Bekämpfung von MwSt-Verkürzungen zu befassen.

Die italienische Gesellschaft Siderlaghi Srl hatte die von ihr gemäß ihrer Steuererklärung 2012 zu entrichtende MwSt nicht binnen der gesetzlich vorgesehenen Fristen abgeführt. Die Finanzverwaltung teilte der Gesellschaft die Regelwidrigkeit mit und forderte sie auf, die geschuldeten Steuern, Verzugszinsen und eine Geldbuße iHv 30 % der Steuerschuld zu entrichten. Da sich die Gesellschaft verpflichtete, ihre MwSt-Schuld innerhalb von 30 Tagen zu begleichen, wurde die Geldbuße um zwei Drittel herabgesetzt. Neben der Sanktion gegen die Gesellschaft beantragte die italienische Staatsanwaltschaft, einen Strafbefehl über 22.500 € gegen den Geschäftsführer der Gesellschaft, Herrn Scialdone, mit der Begründung zu erlassen, dass es sich bei der Nichtabführung der MwSt um eine Straftat handle.

Das entscheidende Strafgericht wies jedoch darauf hin, dass es sich nach einem im Oktober 2015 in Kraft getretenen neuen Gesetz bei ...

Daten werden geladen...