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ZWF 6, November 2018, Seite 303

Umsatzsteuerhinterziehung des Scheinrechnungsausstellers?

Rainer Obermann

Aussteller von Scheinrechnungen werden finanzstrafrechtlich regelmäßig als sonstige Beitragstäter zur USt-Hinterziehung bzw zum Abgabenbetrug des Rechnungsempfängers verfolgt, sofern der Rechnungsempfänger die darin gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer (zu Unrecht) als Vorsteuer geltend macht. Gegenständlicher Beitrag analysiert die Frage, unter welchen konkreten Voraussetzungen sich Scheinrechnungsaussteller – ungeachtet ihrer Beitragstäterschaft zur USt-Delinquenz des Rechnungsempfängers – als unmittelbare Täter von dadurch begangenen eigenen USt-Hinterziehungen strafbar machen können.

1. Zur „USt-Schuld kraft Rechnung“ des Scheinrechnungsausstellers

Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt oder nicht Unternehmer ist, schuldet dem Fiskus nach § 11 Abs 14 UStG diesen Betrag aufgrund der Rechnung („USt-Schuld kraft Rechnung“). Dieser besondere Abgabentatbestand, der zum Entstehen einer (abstrakten) USt-Schuld des Ausstellers führt, ist ein eigenständiger, materieller USt-Tatbestand; er setzt in sachlicher Hinsicht keinen steuerpflichtigen Umsatz und damit auch kein Entgelt des Ausstellers voraus. Erzielt der Aussteller...

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