Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Befugnismissbrauch, nützliche Gesetzesverletzung, Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten, Schmiergeld, Sozialadäquanz
Bauer, Korruption und Untreue – zwangsläufig ein Doppelpack? ÖJZ 2020, 250
Fließen Bestechungsgelder, denkt man unmittelbar an die Korruptionsdelikte in §§ 304 ff StGB. Wenn sich diese Sachverhalte nicht nur auf zwei unabhängige Personen beschränken, sondern die Täter in Vertretung einer anderen Person bzw eines Unternehmens handeln, wird die Rechtslage komplexer. In solchen Fällen ist nämlich neben den Korruptionstatbeständen auch noch eine Strafbarkeit wegen Untreue gegenüber dem jeweiligen Machtgeber denkbar. Der OGH hat dazu ausgesprochen, dass aktive Korruption für sich allein noch keinen Befugnismissbrauch bedeutet. Diese Entscheidung nimmt der Beitrag zum Anlass, um zu untersuchen, wie Korruption und Untreue zueinanderstehen und in welchen Fällen diese beiden Tatbestände im „Doppelpack“ auf den Täter zukommen können.