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Liebe Leserinnen und Leser,
ein Sonderheft der ZWF widmet sich den vielfältigen Ausstrahlungen der Corona-Pandemie? Ist das nicht reichlich weit hergeholt?
Strafrecht berührt alle Aspekte unseres Lebens. Die zentrale Zielrichtung des Strafrechts besteht im Schutz elementarer Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Vermögen und fiskalische Interessen. Eingriffe, Verletzungen und unter Umständen auch Gefährdungen sollen wirksam verhindert werden; im Zentrum steht mehr die Prävention und weniger die Repression.
Da der strafrechtliche Schutz viele Bereiche des Lebens erfasst, verwundert es nicht, dass eine elementare Krisensituation – hervorgerufen durch die Corona-Pandemie – an allen Ecken und Enden mit dem Strafrecht in Berührung kommt. Diese Krise ist zwar primär eine medizinische, aber sie strahlt in alle nur erdenklichen Bereiche aus und wird dies in Zukunft wohl noch weiter tun. Die Maßnahmen haben Einkommensverlust, fiskalische Erfordernisse und die Notwendigkeit umfassender Unterstützung zur Folge.
Und auch die auf den ersten Blick so engen ZWF-Disziplinen des Wirtschafts- und Finanzstrafrechts haben erhebliches Berührungspotenzial zu diesen Ausstrahlungswirkungen der Corona-Pandemie: Me...