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ZWF 3, Mai 2020, Seite 159

Verdeckte Ausschüttung für nicht betrieblich veranlasste Mietausgaben

ZWF 2020/29

§ 33 FinStrG; § 8 KStG

, Raab, SWK 8/2020, 424

Die Anmietung einer Wohnung für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine verdeckte Ausschüttung, wenn das private Wohnbedürfnis im Vordergrund steht. Trotz teilweiser beruflicher Nutzung der Wohnung waren laut BFG die Mietausgaben nicht betrieblich veranlasst.

Das subjektive Tatbild der verdeckten Ausschüttung ist anzunehmen, wenn die Körperschaft Entnahmen des Gesellschafters (mit)veranlasst, toleriert oder entsprechende Forderungen nicht (mehr) eintreibt.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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