Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verdeckte Ausschüttung für nicht betrieblich veranlasste Mietausgaben
ZWF 2020/29
, Raab, SWK 8/2020, 424
Die Anmietung einer Wohnung für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine verdeckte Ausschüttung, wenn das private Wohnbedürfnis im Vordergrund steht. Trotz teilweiser beruflicher Nutzung der Wohnung waren laut BFG die Mietausgaben nicht betrieblich veranlasst.
Das subjektive Tatbild der verdeckten Ausschüttung ist anzunehmen, wenn die Körperschaft Entnahmen des Gesellschafters (mit)veranlasst, toleriert oder entsprechende Forderungen nicht (mehr) eintreibt.